Bilder sind essentiell für die Kommunikation. Sie finden in jedem Druckwerk, bei der Pressearbeit, im Internet Verwendung. Bilder wecken Emotionen, sind Eyecatcher und viel aufmerksamkeitsstärker als Text. Wie sagt man so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. „Visual Content“ – ein so bedeutender Baustein im Kommunikationsmix. Nur: Der Umgang mit Bildern grenzt zu oft an Urheberrechtsverletzung.

Fotoklau leicht gemacht – dennoch strafbar!
Das Internet bietet Bilder auf einen Klick. Ja. Zum Ansehen. Nicht zur Verwendung! Das Bild ist ein geschütztes Werk. Der Urheber hat das Recht an seinem Werk. Auch, wenn er es im Internet veröffentlicht. Suchen – kopieren – nutzen: geht nicht. Das ist Fotoklau. Und dieser kann leicht aufgedeckt werden. Software ermöglicht es, das Internet daraufhin zu screenen. Das machen sowohl Fotografen als auch die Betreiber von Bilddatenbanken und beispielsweise auf Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzleien. Ist ein Fotoklau aufgedeckt, kommt es zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.

Die Quelle muss klar sein
Greift man also auf Bilder anderer zurück, muss man den Urheber kennen und diesen auch nennen. In welcher Form, entscheidet der Fotograf – oder der Illustrator, wenn es um eine Zeichnung geht oder der Grafiker, wenn es sich um eine Infografik handelt – bzw. die Bilddatenbank, von der das Bild zur Verfügung gestellt wird. Oft reicht die Angabe des Namens, bei den Datenbanken kommt meist die Nennung derselbigen hinzu. Zu klären ist zudem, ob die Nennung im Impressum genügt oder direkt am Bild erfolgen muss. Geregelt ist das in den jeweiligen Nutzungsbedingungen und unbedingt zu beachten.

Lizenzfrei oder lizenzpflichtig
Und dann sind da noch die Lizenz- und Nutzungsrechte. Bilder können lizenzfrei oder lizenzpflichtig sein. Darüber bestimmt ebenfalls der Urheber.

Lizenzfrei bedeutet in der Regel, dass Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt genutzt werden können. Das heißt aber nicht, dass sie kostenfrei sind. Meist ist eine einmalige Gebühr fällig.

Bei lizenzpflichtigen Bildern hingegen ist die Nutzung beschränkt, z. B. auf die Dauer der Verwendung und/oder das Produkt, für das es verwendet werden soll – Print oder Internet etc. In einem Lizenzvertrag werden die Nutzung definiert, das Nutzungsrecht eingeräumt und die Höhe der Lizenzgebühr festgelegt.

Fotograf oder Datenbank?
Arbeitet man mit Fotografen zusammen, sind die Formalitäten im persönlichen Gespräch mit entsprechender schriftlicher Fixierung schnell geklärt. Bei Datenbanken muss man genau ins Kleingedruckte schauen.

Tipp: Fokussierung
Es lohnt sich, verschiedene Bilddatenbanken zu screenen und sich für eine zu entscheiden. Denn jeder Anbieter hat seine eigenen Lizenzvereinbarungen, Konditionen, Zahlungsmodalitäten, Abo-Pakete, Schwerpunkte, Filterfunktionen. Neben dem Download von Bildern gibt es die Möglichkeit, Illustrationen, Vektorgrafiken, Videos oder auch Musiktitel zu erwerben.

Für einen ersten Überblick lohnt sich der Blick zu diesen Datenbanken:
• kostenpflichtig: iStock – Shutterstock – Getty Images
• kostenfrei: Pixabay – Unsplash – Pexels

Download-Text: Ein Bild ist ein Werk