Bildnachweise im Internet – So geht’s

Bildnachweise im Internet – So geht’s

Machen Sie es auch so: Nutzen Sie das Impressum Ihrer Internetseite, um Bildquellen anzugeben? Dann sind Sie nicht allein. Immer wieder ist es so zu sehen: Im Impressum sind die Fotografen aufgelistet, deren Fotos man sich für seinen Internetauftritt bedient hat oder es gibt den Hinweis zu Fotodatenbanken, aus denen die verwendeten Bilder stammen. Doch: Das reicht nicht! Auch wenn es oft die Aussage von Bilddatenbanken ist, dass die Auflistung im Impressum reiche.

Quelle am Bild

Bilder sind urheberrechtlich geschützt und Urheberkennzeichnungen immer am Werk anzugeben. Im Falle von Bildern heißt das also, die Quelle ist direkt am Bild anzugeben! Zu benennen ist in der Regel der Urheber, nicht die Datenbank, wenn man es daraus erworben oder sich kostenfrei heruntergeladen hat. Bei Bilddatenbanken sind immer die Nutzungsbedingungen bindend.

Rechtssichere Beratung bietet zum Beispiel eRecht24. Infos rund um das Thema gibt es dort im Blogeintrag „Bildrechte: So nutzen Sie Bilder rechtssicher auf Webseiten und Blogs“. Laut eRecht24 ist der falsche Umgang mit Bildrechten der häufigste Grund für Abmahnungen im Internet. Bevor Sie also Bilder online nutzen, beschäftigen Sie sich mit diesem Thema!

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